Grundlagen
- Betriebshaftpflichtversicherung kommt im Regefall nicht für Haftpflichtansprüche aus Umweltschäden auf
- Umwelthaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche aus Umwelteinwirkungen ab
- versicherte Risiken in der Umwelthaftpflichtversicherung müssen einzeln deklariert und vertraglich vereinbart werden
Notwendigkeit Risikoerfassung
Risikoerfassung – Schritt 1:
Abfrage bewertungsrelevanter Daten / Informationen
Abfrage der umweltrelevanten Daten als Grundlage für die Ortsbegehung, wie z.B.
- Genehmigungen (Genehmigungskataster)
- eingesetzte Stoffe (Stoffkataster)
- vorhandene Anlagen (Anlagenkataster)
- Umweltstandards des Betriebs
- sonstige standortspezifische Umweltrisikofaktoren
Risikoerfassung – Schritt 2:
Ortsbegehung
Erfassung der
- umweltrelevanten Anlagen
- umweltrelevanten Stoffe
- technischen Sicherheitsmaßnahmen
- organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
- der umweltrelevanten Standortparameter (z.B. Wasserschutzgebiet)
- sonstige Umweltrisikofaktoren
- fotografische Dokumentation
Risikoerfassung – Schritt 3:
Anlagenzuordnung / Bewertung
- Abgleich der im Rahmen der Grundlagenermittlung gewonnenen Daten mit den tatsächlichen Gegebenheiten / Ortsbegehung
- Zuordnung der erfassten Anlagen gemäß den Bausteinen 2.1 – 2.7 des UH-Modells
- einzelfallspezifische Bewertung der von den Anlagen ausgehenden Umweltrisiken
- Empfehlungen zur Risikominimierung
- Gutachten / Dokumentation