Grundlagen

  • Betriebshaftpflichtversicherung kommt im Regefall nicht für Haftpflichtansprüche aus Umweltschäden auf
  • Umwelthaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche aus Umwelteinwirkungen ab
  • versicherte Risiken in der Umwelthaftpflichtversicherung müssen einzeln deklariert und vertraglich vereinbart werden

Notwendigkeit Risikoerfassung

Risikoerfassung – Schritt 1:

Abfrage bewertungsrelevanter Daten / Informationen

Abfrage der umweltrelevanten Daten als Grundlage für die Ortsbegehung, wie z.B.

  • Genehmigungen (Genehmigungskataster)
  • eingesetzte Stoffe (Stoffkataster)
  • vorhandene Anlagen (Anlagenkataster)
  • Umweltstandards des Betriebs
  • sonstige standortspezifische Umweltrisikofaktoren

Risikoerfassung – Schritt 2:

Ortsbegehung
Erfassung der

  • umweltrelevanten Anlagen
  • umweltrelevanten Stoffe
  • technischen Sicherheitsmaßnahmen
  • organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
  • der umweltrelevanten Standortparameter (z.B. Wasserschutzgebiet)
  • sonstige Umweltrisikofaktoren
  • fotografische Dokumentation

Risikoerfassung – Schritt 3:

Anlagenzuordnung / Bewertung

  • Abgleich der im Rahmen der Grundlagenermittlung gewonnenen Daten mit den tatsächlichen Gegebenheiten / Ortsbegehung
  • Zuordnung der erfassten Anlagen gemäß den Bausteinen 2.1 – 2.7 des UH-Modells
  • einzelfallspezifische Bewertung der von den Anlagen ausgehenden Umweltrisiken
  • Empfehlungen zur Risikominimierung
  • Gutachten / Dokumentation